Vorschriften Het Wanssums Ven

                                                                                                                                                                                      
REGELN FÜR DEN WANSSUMS VEN
Allgemeine Fischereivorschriften des HSV 't Alvertje

Von jedem Angler und Mitglied des Fischereiverbandes HSV 't Alvertje wird erwartet, dass er diese Vorschriften kennt und strikt einhält. Wenn Sie Unregelmäßigkeiten feststellen, melden Sie dies so bald wie möglich dem Vorstand oder dem Inspektor.

Die Wanssums Ven
1.Man muss im Besitz einer gültigen Erlaubnis, eines Angelausweises oder einer Tageserlaubnis des HSV 't Alvertje sein.
2.Das Angeln ist 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet.
3.In Wanssums Ven ist es verboten, mit dem Fahrrad oder Moped um die Teiche zu fahren, mit Ausnahme der asphaltierten Zufahrtsstraße an der Nordseite des Teichs 3.
4.Das Fahrrad, das Moped und / oder der Anhänger dürfen zu Fuß zum Angelplatz gebracht werden. Das Fahren eines Mobilitätsrollers um den Teich ist gestattet, vorausgesetzt, Sie fahren im Schritttempo und die anwesenden
Es ist nicht erlaubt, ohne Erlaubnis des Vorstands mit dem Auto zum Angelplatz zu fahren.
5.Fischer werden nicht belästigt oder belästigt.
Wenn eine angekündigte Veranstaltung (oder ein Wettbewerb) in einem Teich stattfindet, sollte der relevante Teil des Teichs frei bleiben.
Überprüfen Sie vor dem Angeln die Schilder an den Teichen, aus denen hervorgeht, wann ein Angelereignis oder ein Angelwettbewerb stattfindet und welche Plätze freigegeben werden sollten. Konsultieren Sie immer den Wettkampfplan im Tierheim. Und konsultieren Sie den Standort des HSV 't Alvertje, bevor Sie nach Wanssums Ven aufbrechen.
6. Es ist verboten, gefangenen Fisch zu fangen.
7. Live-Netze sind verboten. Eine Ausnahme bilden Wettbewerbe.
8. Am Teich 1 - 2 - 4 ist die Stablänge frei. Gießstangen sind erlaubt.
9. Es dürfen nur weiße Maden und Rollen weißer Maden verwendet werden. Verse de Vase ist nicht erlaubt.
10. Nachahmungen von roten Maden und Rubin sind erlaubt.
11. Man kann 1 kg zubereitetes Futter + 250 g Köder pro Tag haben.
12. Kartoffelprodukte, Tigernüsse und ungekochte Körner sind verboten.
13. Bei der Begegnung mit verbotenen Ködern erhält der Fischer eine schriftliche Warnung von der Tafel.
14. Die verfügbaren permanenten Angelplätze sollten genutzt werden.
15. Es dürfen nicht mehr Ruten montiert sein als die, die gemäß diesen Vorschriften zum Fischen zugelassen sind.
16. Übermäßiger Gebrauch von schwachen alkoholischen Getränken um die Teiche ist verboten.
17. Für die Verwendung stark alkoholischer Getränke gilt ein völliges Verbot.
18. Es ist verboten, Geräusche zu machen und mechanische Musik zu spielen oder Musik zu machen.
19. Ablagerungen in den Abfallbehältern deponieren. Wenn es keine Abfallbehälter gibt, nehmen Sie sie mit nach Hause.
20. Während der Wartungsarbeiten am Teich sollten Sie Ihr Angelgerät so platzieren, dass die
Arbeiten können ungehindert ausgeführt werden.
21. Fehlverhalten gegenüber Inspektoren und / oder Personen, die Wartungsarbeiten durchführen
dem Vorstand gemeldet, der dann geeignete Maßnahmen ergreifen wird.
22. Wer diese Vorschriften nicht einhält, erhält zunächst eine Verwarnung vom Inspektor. Wenn Sie wiederholen, erhalten Sie einen Brief von der Tafel. Wenn die Regeln erneut verletzt werden, verhängt der Vorstand eine Sanktion per Einschreiben. Dies kann die Verweigerung des Zugangs zum Teichkomplex für einen bestimmten Zeitraum oder die Stornierung im Falle eines schwerwiegenden und wiederkehrenden Verstoßes gegen die Regeln sein.

Wenn Sie Unregelmäßigkeiten feststellen, melden Sie dies so bald wie möglich dem Vorstand oder Inspektor.

Für Teich 3 (der Jugendteich) gilt auch:
1. Alle Mitglieder des Alvertje und Inhaber einer Tageserlaubnis dürfen im Jugendteich fischen. Man muss sich dann an die genannten Bestimmungen halten.
2.Die maximale Rutenlänge beträgt 6 Meter (Rute + Schnur 12 Meter) und das Angeln mit einer Gießrute ist strengstens untersagt.
Pro Angeltag dürfen maximal 250 Gramm Trockenfutter (= 400 Gramm Fertigfutter) und 250 Gramm Köder verwendet werden.
Das Festnetz sollte beim Angeln in Teich 3 nicht verwendet werden.
5. Die Jugend hat jederzeit Vorfahrt.

Wenn Sie Unregelmäßigkeiten feststellen, melden Sie dies so bald wie möglich dem Vorstand oder Inspektor.

Für das Karpfenangeln gilt auch:
1. Fischen Sie nicht weiter als 6 Meter links und / oder rechts vom gewählten Angelplatz und bis zur Mitte des Teiches.
2. Jeder Karpfenangler muss ein Kescher und eine Aushakmatte tragen und verwenden.
Am besten sofort gefangene Karpfen zurücklegen.
4. Auf Ersuchen des Inspektors müssen seine Rute (n) sofort eingewickelt werden, um nach verbotenen Ködern zu suchen.
Ferngesteuerte Köderboote sind nur mit schriftlicher Genehmigung in Teich 1, 2 und 4 gestattet
AN EINER. werden verwendet.
6. Teppichzelte mit einem maximalen Durchmesser von 3 Metern sind in Grün oder Tarnung erlaubt. Die Zelte müssen innerhalb von 5 Metern vom Ufer aufgestellt werden. Pro Person darf nur ein Zelt aufgestellt werden, und zwar nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt tatsächlich gefischt wird.
7. Verwendung oder Besitz aller Arten von Nüssen und / oder ungekochtem Getreide n ist verboten. 
8. Ein Karpfenangler, der aus irgendeinem Grund für einen bestimmten Zeitraum das Schwimmen verlässt, ist verpflichtet, zuerst seine Leine (n) einzubringen.
9. Im Zusammenhang mit dem Wohlergehen der Fische ist es vorzuziehen, mit Nylon-Angelschnüren zu fischen und keine geflochtenen Schnüre zu verwenden.
Wir fordern Karpfenangler außerdem auf, sich stets innerhalb von 2 bis 3 Metern Entfernung von ihren Angelruten zu befinden und nicht zu nahe an der Vegetation zu fischen, um zu verhindern, dass Fische nach dem Stechen in den Wasserpflanzen verschwinden, mit allen daraus resultierenden Konsequenzen. Immer mehr beschädigte Karpfen, Schleien und Brassen werden entdeckt und das kann niemals die Absicht sein.

Folgendes gilt auch für das Nachtangeln:

10. Nachtfischen ist ohne A.T.A. nicht erlaubt. (= Kombination aus Nachtfischen und Köderboot-Erlaubnis für die Wanssums Ven).
Der Genehmigungsinhaber muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf während des Nachtfischens nicht von Personen begleitet werden, die nicht Mitglieder von 't Alvertje sind, von Mitgliedern, die nicht A.T.A. haben oder Mitglieder mit einem A.T.A. das fischt eigentlich nicht.
12.Zelte sind erlaubt, i.v.m. den Zustand des darunter liegenden Grases, das maximal 3 Tage und Nächte am selben Ort steht. Wenn Sie länger bleiben möchten, muss das Zelt bewegt werden.
13. Karpfen können bis zum Sonnenaufgang zum Fotografieren in einem Aufbewahrungsbeutel aufbewahrt werden. Es ist jedoch am besten, den Karpfen so schnell wie möglich zurückzulegen.
14. Abfälle müssen in den Karpfenzelten aufbewahrt oder sofort in die entsprechenden Behälter gestellt werden (damit keine Unordnung im Zelt entsteht).
15. Übermäßiger Gebrauch von alkoholischen Getränken in der Umgebung der Teiche ist verboten. Stark alkoholische Getränke sind völlig verboten. Außerdem ist es verboten, Lärm zu machen und zu spielen oder Musik zu machen.
16. Unregelmäßigkeiten rund um den Fischteich oder das Tierheim müssen dem Inspektor oder einer Person vom Vorstand gemeldet werden.
17. Im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln kann der A.T.A. sofort zurückgezogen.

Die ATA
Es ist sicherlich nicht selbstverständlich, dass einem Mitglied ein ATA ausgehändigt wird.
1. Der Verein stellt pro Kalenderjahr maximal 300 ATAs zur Verfügung. Sie müssen mindestens 12 monaten Mitglied sein, um diese Lizenz beantragen zu können.
2. Das Mitglied muss mindestens 18 Jahre alt sein, um Anspruch auf eine ATA zu haben
Ein Mitglied, das 12 Jahre oder älter, aber jünger als 18 Jahre ist, kann sich nur dann für eine ATA qualifizieren, wenn einer der Elternteile Mitglied der Alvertje ist und tatsächlich an den Teichen am Wanssums Ven fischt. Dieses Mitglied darf nur in Gegenwart seines Vaters oder seiner Mutter fischen.
Ein Onkel, eine Tante, ein Freund oder ein anderer Erwachsener entspricht nicht den oben genannten Bestimmungen.
4. Wenn ein Mitglied die Teichbestimmungen des Fischereivereins Het Alvertje nicht einhält oder wenn das Mitglied von den allgemein geltenden Normen und Werten abweicht, kann der ATA sofort übernommen werden.
Dies liegt im Ermessen des anwesenden Inspektors oder Vorstandsmitglieds.
5.Das Recht auf diese Erlaubnis für einen ATA erlischt, wenn 1 Jahr lang kein Mitgliedsgeld gezahlt wurde. 

Von der obigen Liste der Regeln wird unter keinen Umständen abgewichen.

Warnung:
Tauschen Sie diese Erlaubnis nicht gegen die Lizenzen von Sportvisserij Nederland aus, für die Sie Hologrammaufkleber erhalten, die auf der Rückseite Ihres VISpas angebracht sind.
Diese Lizenzen für Nachtangeln oder eine 3. Rute gelten nicht in Wanssums Ven.


Als Teichverein müssen wir mit den Vereinbarungen, die mit der Gemeinde Venray getroffen wurden, vorsichtig sein.
Es ist ein Privileg, auf dem Wanssums Ven Nachtfischen zu dürfen, und sicherlich keine Selbstverständlichkeit.
Von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang sind Personen ohne Nachtfischereierlaubnis auf dem Gelände des Wanssums Ven nicht gestattet.
2. Wenn eine angekündigte Veranstaltung (oder ein Wettbewerb) in einem Teich stattfindet, sollte der relevante Teil des Teichs frei bleiben. Schauen Sie sich vor dem Angeln die Schilder rund um die Teiche genau an, die angeben, wann ein Angelereignis / Wettbewerb stattfindet und welche Orte freigegeben werden sollten. Konsultieren Sie immer den Wettkampfplan im Tierheim.
3. In den Teichen 1, 2 und 4 des Wanssums Ven dürfen pro Fangtag maximal 1 kg Fertigfutter und 250 g Köder verwendet werden. Man sollte auch nicht mehr bei sich haben.
Es gibt ein totales Keepnet-Verbot (mit Ausnahme spezieller feinmaschiger Keepnets für Wettbewerbe in Teich 4).
Es ist verboten, gefangenen Fisch zu fangen.
6. Das Fahren eines Rollers um den Teich ist gestattet, vorausgesetzt, die Menschen fahren im Schritttempo und die anwesenden Fischer werden nicht belästigt oder belästigt.
Wenn Wartungsarbeiten rund um den Teich durchgeführt werden, positionieren Sie Ihre Angelausrüstung so, dass die Freiwilligen ihre Arbeit ungehindert ausführen können.
8. Fehlverhalten gegen Kontrolle Eururen und / oder Personen, die Wartungsarbeiten durchführen, werden dem Vorstand gemeldet, der dann geeignete Maßnahmen ergreift. 
9. Jeder, der die Regeln nicht einhält, erhält zuerst eine Warnung vom Controller. Er erhält wiederholt einen Brief vom Vorstand und kann, wenn er immer noch gegen Regeln verstößt, eine Sitzung mit dem Vorstand, bei der ihm der Zugang zum Teichkomplex verweigert werden kann, oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regeln als Mitglied ausgeschlossen werden.
10 Die Verwendung aller Arten von Nüssen und / oder ungekochten Körnern als Futter oder Köder ist verboten.
11. Abfälle dürfen nur in die vorhandenen Abfallbehälter und nicht daneben geworfen werden.
12. Im Falle eines Missbrauchs kann diese Genehmigung widerrufen werden.

Zum Fischen auf Raubfische:
Vom 1. September bis 1. März ist im Wanssums Ven das Angeln auf Raubfische mit einer Rute gestattet.
2. Mitglieder unter 14 Jahren dürfen nicht hechten.
Sie dürfen maximal 20 Köderfische haben. Sie dürfen nur als toter Köder verwendet werden.

Für die Gewässer der Hengelsport Venray-Stiftung, nämlich das Peelkanaal, das Afleidingskanaal, den Überlaufteich am Brükske und die Gewässer am Metaalweg, gilt:
1.Sie können mit 2 Ruten fischen.
2. Die Stablänge beträgt 6 Meter. Die Gesamtlänge von Stab + Leine darf zwölf Meter nicht überschreiten.
3. Gießstangen sind erlaubt.
Pro Angeltag dürfen maximal 250 Gramm Futter und 250 Gramm Köder verwendet werden oder im Besitz sein.
5 Die Verwendung von Kartoffeln oder Kartoffelprodukten ist verboten.
In Kanälen und Bächen darf sich nicht mehr als 25 Meter von einem Bauwerk, Wehr oder Messgerät entfernt befinden. Jeder, der die oben genannten Gegenstände beschädigt, haftet persönlich dafür.
7 Hunde müssen hier auch angeleint werden.
8 Die Verwendung von Keepnets ist bei "het Brükske" verboten.
9. Nachtfischen ist verboten.

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